Der Tod eines Angehörigen ist eine emotionale Ausnahmesituation – und plötzlich steht eine ganze Wohnung voller Erinnerungen vor Ihnen, die geräumt werden muss. Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber helfen, in dieser schweren Zeit klare Schritte zu erkennen: Was muss wann passieren, wer zahlt, und wie geht man pietätvoll mit dem Hausrat um.
Die ersten Schritte – ohne Eile
Bevor irgendetwas geräumt wird, sollten Sie sich Zeit nehmen. Es gibt – außer der Mietzahlungspflicht – meist keine gesetzliche Frist, in der die Wohnung leer sein muss. Sprechen Sie mit dem Vermieter über eine kulante Räumungsfrist; viele zeigen sich verständnisvoll.
- Mietvertrag prüfen: Kündigungsfrist beträgt im Erbfall meist 1 Monat (§ 580 BGB).
- Wichtige Dokumente sichern: Testament, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, persönliche Briefe und Fotos.
- Erben klären: Wer ist erbberechtigt? Beim Nachlassgericht ggf. Erbschein beantragen.
- Erst dann mit der Räumung beginnen – nichts überstürzen.
Erbausschlagung – wann sinnvoll?
Wenn der Verstorbene überschuldet war oder die Räumungskosten den Wert des Nachlasses übersteigen, kann das Erbe binnen 6 Wochen (bei Auslandsbezug 6 Monate) beim Nachlassgericht ausgeschlagen werden. Wichtig: Mit der Erbausschlagung übernehmen Sie auch keine Räumungspflicht mehr – diese geht auf den nächsten Erbberechtigten oder den Vermieter über.
Lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt für Erbrecht beraten, bevor Sie etwas aus der Wohnung mitnehmen – das kann sonst als "konkludente Erbannahme" gewertet werden.
Kosten und wer sie trägt
Die Kosten einer Wohnungsauflösung nach Todesfall liegen bei normaler Möblierung meist zwischen 1.500 € und 5.000 €, je nach Größe. Sie werden aus der Erbmasse beglichen. Hochwertige Möbel, Schmuck oder Antiquitäten können per Wertanrechnung den Preis senken.
Bei Erbausschlagung trägt zunächst der Vermieter die Räumungskosten, kann diese aber über das Nachlassgericht aus der Erbmasse zurückfordern.
Pietätvoll und respektvoll
Eine Wohnungsauflösung nach Todesfall ist mehr als nur ein logistischer Vorgang. Wir bei Rümpel Roboter wissen das. Persönliche Gegenstände – Fotoalben, Briefe, Erinnerungsstücke – werden separat zur Seite gelegt und Ihnen übergeben, nicht entsorgt. Auf Wunsch räumen wir auch in Ihrer Anwesenheit, oder vollständig diskret in Ihrer Abwesenheit.
Häufige Fragen
Wer muss die Wohnung nach einem Todesfall räumen?
Grundsätzlich die Erben. Wird das Erbe ausgeschlagen, geht die Räumungspflicht auf den nächsten Erben oder den Vermieter über.
Wie lange habe ich Zeit für die Wohnungsauflösung?
Im Erbfall gilt eine Sonderkündigung mit einmonatiger Frist (§ 580 BGB). Die Wohnung muss zum Mietende geräumt sein, viele Vermieter zeigen sich aber kulant.
Was passiert bei Erbausschlagung mit der Wohnung?
Die Räumungspflicht geht auf den nächsten Erbberechtigten oder den Vermieter über. Sie haben dann keine weiteren Verpflichtungen.
Können die Räumungskosten aus dem Nachlass bezahlt werden?
Ja, sie gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden aus der Erbmasse beglichen.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Entrümpelung?
Festpreis nach kostenloser Besichtigung – Antwort in der Regel innerhalb von 60 Minuten.
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